Brüssel. Mit großer Mehrheit hat das Plenum des Europaparlaments die Empfehlung an die EU-Mitgliedsländer gebilligt, das so genannte Hongkong-Übereinkommen zum sicheren und umweltverträglichen Recycling von Schiffen zu ratifizieren oder ihm beizutreten. Gleichzeitig weisen die Abgeordneten auf die Unzulänglichkeiten des Hongkong-Übereinkommens hin. Ein „wahrhaft sicheres und umweltverträgliches Recycling kann nur dann erreicht werden, wenn Bestimmungen wie die in der neuen EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen (…) erlassen werden, die über diejenigen des Hongkong-Übereinkommens hinausgehen“, heißt es wörtlich in dem Parlaments-Dokument.
Der Verband Deutsche Reeder (VDR) zeigt sich erfreut. „Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit bekräftigt, dass es eine zügige Ratifizierung der Hongkong-Konvention durch die EU-Mitgliedsstaaten wünscht“, sagt VDR-Geschäftsführer Ralf Nagel. Das Übereinkommen sei das einzig „scharfe Schwert für mehr Arbeitssicherheit und den Schutz der Umwelt beim Schiffsrecycling“. Die Entscheidung des Parlaments sei ein „wichtiger Schritt, um nicht nur für Europa, sondern für alle Recycling-Standorte weltweit verbindliche Regeln zu schaffen“, so Nagel.
Im vergangenen November hatte die EU eine Verordnung über das Recycling von Schiffen verabschiedet, mit der das umweltverträgliche Recycling von Schiffen in der EU sichergestellt werden soll. Diese regionale Maßnahme soll das Hongkong-Übereinkommen ergänzen. Dieses wurde 2009 unter der Schirmherrschaft der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommen. Es muss von den großen Flaggen- und Recycling-Staaten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können und Wirkung zu zeigen. Bis Anfang des Jahres war das Übereinkommen erst von fünf Ländern unterzeichnet worden. Lediglich Norwegen ist ihm bisher beigetreten.
Kernpunkt des Schiffsrecycling-Übereinkommens ist laut VDR die Erstellung einer Schadstoffliste, in der alle toxischen Stoffe wie Asbest, PCB, Ozon abbauende Gase und die TBT-haltigen Außenhautanstriche erfasst werden müssen. Die Konvention enthält weiterhin Bestimmungen für die Zertifizierung und qualitative Auswahl von geeigneten Schiffsrecycling-Werften. Sie gilt für Neubauten ebenso wie für Schiffe der fahrenden Flotte mit mehr als 500 BRZ (Bruttoraumzahl). Damit fallen 50.000 Schiffe unter ihren Anwendungsbereich. (kw)