17.12.2008 |

EU-Parlament billigt Gesetz zum EU-Strafzettel

Brüssel. Das Europäische Parlament (EP) hat heute auf seinem Straßburger Plenum mit 594 Ja- und 35 Neinstimmen bei 40 Enthaltungen dem Richtlinien-Entwurf zur EU-weiten Ahndung schwerer Verstöße im Straßenverkehr in erster Lesung zugestimmt. Ein elektronischer Informationsaustausch zwischen den Unionsländern soll es unter Wahrung des Datenschutzes nach dem Vorschlag der EU-Kommission vom 19. März 2008 ermöglichen, Fahrzeuge von Rechtsverletzern grenzübergreifend zu identifizieren und deren Haltern Bußgeldbescheide auch ins EU-Ausland zu übermitteln. Die Kommission betonte, damit sollten nationale Befugnisse nicht beschnitten werden, sondern für in- und ausländische Verkehrssünder eine strafrechtliche Gleichbehandlung für Verstöße gegen Tempo- und Promillegrenzen sowie Gurtpflicht und rote Ampel erreicht werden.

Nach einer EU-Folgenabschätzung sind 30 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle auf europäischen Straßen auf überhöhte Geschwindigkeit, 25 Prozent auf Alkohol am Steuer, 17 Prozent auf das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und 4 Prozent auf das Überfahren roter Ampeln zurückzuführen. Die vier Verkehrsdelikte seien für rund 75 Prozent der Todescrashs verantwortlich und müssten deshalb über Ländergrenzen hinweg in gegenseitiger Amtshilfe geahndet werden, begründete die Kommission ihren Vorstoß. Sie soll die Bestimmungen zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten auf Wirksamkeit prüfen und gegebenenfalls auch andere Vergehen in die Rechtsregelung einbeziehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Kontrollpraktiken und später auch Bußgelder zu harmonisieren.

Mit dem EP-Votum wurde der Dossier-Bericht der spanischen EU-Abgeordneten Inés Ayala Sender angenommen. Sie hat „zutiefst bedauert“, dass die EU-Verkehrsminister auf ihrem Oktober- und Dezember-Rat die Gesetzgebung wegen massiver Streitereien über das Rechtsverfahren verzögern. Die meisten Länder bestehen darauf, das Projekt den EU-Justizministern zu überlassen. Die Sozialdemokratin zeigte sich „sehr überrascht“, dass in Unkenntnis der Auswirkungen ein Wechsel der rechtlichen Basis von der die Verkehrspolitik einschließenden „ersten Säule des EU-Vertrags“ in den „dritten Pfeiler der Justiz- und Innenpolitik“ gefordert werde. Dies sei "ein falsches und ungültiges Argument". Es führe zum Ausschluss des Parlaments von der Mitbestimmung über ein so wichtiges Gesetz und könne keinesfalls akzeptiert werden, sagte die EP-Berichterstatterin.

Abgeordnete und EU-Kommission seien sich einig, dass der Gesetzesvorschlag rechtlich korrekt in die erste Vertragssäule gehöre, denn die EU habe sehr wohl die Kompetenz für Entscheidungen im Bereich der Verkehrssicherheit. Dies sei umso dringlicher als sich die Verringerung der Zahl der Unfallopfer seit 2001 verlangsamt habe und 2007 sogar stagnierte. Die EU habe sich aber das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten von 2001 bis zum Jahr 2010 zu halbieren. (dw)

 
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