EU: Mehrwertsteuerpflicht für Deutsche Post

10.04.2006 15:10 Uhr
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Klage gegen Deutschland: EU-Kommission sieht Verstoß gegen freien Wettbewerb

Brüssel/Belgien. Deutsche Postkunden sollen für den Paketversand und andere Dienstleistungen künftig Mehrwertsteuer zahlen. Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben heute ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, um diese Steuerbelastung für Dienste der Deutschen Post AG zu erzwingen. Die Brüsseler Behörde meint, dass die Befreiung des Unternehmens von der Mehrwertsteuer den Wettbewerb behindere. Die Befreiung sei nur für Geschäftsfelder erlaubt, in denen die Post ein Monopol und deshalb besondere Pflichten habe. Das frühere Staatsunternehmen muss einige so genannte universale Postdienste anbieten - also etwa Briefe in abgelegenden Bergregionen oder auf Inseln zustellen. Deshalb wurde es von der Mehrwertsteuer befreit. „Dies führt zu Verzerrungen des Wettbewerbs mit anderen privaten Postdiensten, die voll besteuert werden“ erklärte die Brüsseler Behörde. In Großbritannien sieht die Kommission eine ähnliche Lage wie in Deutschland. Deshalb eröffnete sie auch gegen die Regierung in London ein Vertragsverletzungsverfahren. In Schweden ist es genau umgekehrt, was die Kommission ebenfalls kritisierte: „Alle Diensteanbieter, auch diejenigen, denen die Bereitstellung der Universaldienste übertragen wurden - Posten AB - müssen die Mehrwertsteuer erheben.“ Das verzerrt nach Ansicht der Kommission zwar nicht den Wettbewerb, doch verstößt die Regierung in Stockholm damit ebenfalls gegen EU-Vorschriften. Auch gegen Schweden leitete Brüssel deshalb ein Verfahren ein, das mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldbußen enden kann. Die Kommission beruft sich bei den drei Verfahren auf eine Richtlinie, die sie selbst nicht mehr für zeitgemäß hält. Ein Kommissionsvorschlag für eine Neuregelung auf diesem Gebiet ist seit Jahren im Ministerrat blockiert. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs forderte die Mitgliedstaaten heute auf, rasch „die derzeit geltenden Rechtsvorschriften zu modernisieren und den aktuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen“. Das bis dahin gültige EU-Recht müsse die Kommission „als Hüterin der Verträge“ aber durchsetzen. (dpa/sb)

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