Brüssel. Wer im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, kann bald auch in seinem Wohnsitzland zur Kasse gebeten werden. Darauf einigten sich die EU-Justizminister in Brüssel. Die neue Regelung über die EU-weite Strafverfolgung von Verkehrssündern gilt für Bußgelder ab 70 Euro. Sie tritt zwei Jahre nach ihrer für die nächste Zeit beabsichtigten Veröffentlichung im EG-Amtsblatt in Kraft. Die Bestimmungen gelten auch für Delikte in anderen Bereichen. Bisher konnten Geldstrafen in der EU, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht grenzüberschreitend eingetrieben werden. Bereits im Oktober 2002 hatte der EU-Ministerrat Einvernehmen über die Definition von Rechtsbegriffen erzielt. Trotzdem scheiterten die Verhandlungen zur Amtshilfe der Behörden im Dezember 2003 an noch offenen Fragen zu Grundrechten, doppelter Strafbarkeit für dasselbe Vergehen und Verjährungsfristen sowie zur Liste der Verstöße und zur Höhe der Geldbußen. Ihre größte Schlappe musste die Ministerrunde einstecken, als ein schon beschlossenes Übereinkommen wegen Formfehlern auf Eis gelegt werden musste. (dw)
"EU-Knöllchen" in Sicht
Fahrzeughalter können in ihrem Wohnsitzland bald auch für im EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße zur Kasse gebeten werden.