Brüssel/Belgien. Die EU-Kommission will die Rechtsvorschriften zum Inlandtransport gefährlicher Güter vereinfachen und straffen. Deshalb sollen die EU-Gefahrgutrichtlinien 94/55 (Straße), 96/49 (Schiene) sowie 96/35 und 2000/18 (Gefahrgutbeauftragter) in einer Rahmenrichtlinie zusammengefasst werden. Dieser Vorschlag wurde auf der Mai-Sitzung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments (EP) befürwortet. Damit würde zugleich eine Reihe von Empfehlungen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) übernommen. Die meisten EU-Länder wenden bereits die ECE-Regelungen für die Gefahrgutbeförderung durch LKW und Bahn an. Demnächst in Kraft treten die ECE-Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, die ebenfalls in die neue EU-Richtlinie einzubeziehen wären. Der EP-Berichterstatter, der polnische Sozialdemokrat Boguslaw Liberadzki, will den Unionsländern Freiräume für Zusatzentscheidungen lassen. Sie könnten besonderere Vorkehrungen für den Umweltschutz und Verbote oder Einschränkungen für den Transport bestimmter Risikogüter betreffen. Durch die Konzentration auf nur ein Gesetz entfielen 2000 Seiten Rechtstexte, informierte die Direktorin der EU-Kommission, Marjeta Jager. (dw)
EU bündelt Gefahrgutrecht
Überarbeitete EU-Gefahrgutrichtlinie orientiert sich an Empfehlungen der UN-Wirtschaftskommission