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"Die DTLB waren ein kleines Druckmittel"

19.10.2016 15:37 Uhr
"Die DTLB waren ein kleines Druckmittel"
Christian Labort ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL)
© Foto: VerkehrsRundschau/Jan Scheutzow

BWVL-Geschäftsführer Christian Labrot erklärt im Interview, warum der Verband die ADSp 2017 empfiehlt und was nun aus den DTLB wird.

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Wie wichtig ist die jetzt erzielte Einigung der Spitzenverbände auf die neuen ADSp 2017?

Der BWVL war einer der treibenden Kräfte der neuen ADSp2017. Wir sind deshalb darüber sehr glücklich. Wir haben damit wieder einheitliche Bedingungen – dieses Mal nicht nur einheitlich in der verladenden Wirtschaft und der Spedition, sondern wir haben auch den Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit im Boot. Die gesamte Wirtschaft kann also nun mit den ADSP 2017 auf einheitliche Bedingungen zurückgreifen. Die ADSp waren über Jahrzehnte ein Branchenstandard, auf eine zeitgemäßere Lösung hatten wir uns ja leider im vergangenen Jahr nicht einigen können.

Die Folge war ja, dass die verladende Wirtschaft die Deutsche Transport- und Lagerbedingungen (DTLB) geschaffen hat…

In gewisser Weise waren die DTLB ein kleines Druckmittel, um letztlich doch den großen Wurf gemeinsam zu erreichen, also das Ziel der einheitliche Bedingungen. Es ist auch für die Versicherer einfacher, wenn sie mit auf einheitliche Bedingungen zurückgreifen können, und wir alle wieder von „Handelsbrauch“ sprechen können – wie in der Vergangenheit auch.

Sind die DTLB also nun obsolet?

Wir empfehlen ab sofort die Anwendung der ADSp 2017, und hier darf ich für die gesamte verladende Wirtschaft sprechen. Das heißt nicht, dass die DTLB nun obsolet oder schlecht sind. Sie werden auch nicht zurückgezogen. Ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass die DTLB auch künftig ein Muster für Individualverträge sein können.

Was empfehlen Sie angesichts der neuen ADSP 2017 den Unternehmen nun ganz konkret zu tun?

Natürlich kann man diese neuen Bedingungen schrittweise umsetzen. Beachtet werden müssen bestehende Verträge. Wenn Unternehmen aber ohnehin in Verhandlungen stehen, sollte man dieses Thema gleich angehen, und die neuen ADSP2017 vereinbaren.

Das Interview führte VerkehrsRundschau-Redakteurin Eva Hassa

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