Brüssel. Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs von Eurocombis zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. Die EU-Wettbewerbsbehörde war über die Aufnahme dieses Verkehrs nicht unterrichtet worden. Für den grenzüberschreitenden Einsatz der bis zu 25,25 Meter langen Lkw muss nach derzeit gültigem EU-Recht jedoch eine Genehmigung aus Brüssel eingeholt werden. Seit 1. Dezember 2009 fährt ein Eurocombi des dänischen Unternehmens Alex Andersen mit einer deutschen Sondergenehmigung täglich auf einer festgelegten Strecke zwischen Hamburg und Odense. Dänemark hatte die EU-Kommission 2008 lediglich über den Einsatz der Eurocombis auf nationalem Gebiet informiert, wie EU-Verkehrskommissar Siim Kallas diese Woche in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage des deutschen Europaabgeordneten Michael Cramer (Die Grünen) mitteilte. „Über grenzüberschreitende Versuche, die in jedem Fall gegen die Bestimmungen der EU-Richtlinie verstoßen, wurde die Kommission von keinem Mitgliedstaat unterrichtet“, heißt es in Kallas Schreiben. Cramer weist auch auf einen angeblichen Verkehr von Eurocombis zwischen Dänemark und Schweden hin. Die EU-Kommission wird sich jetzt nach eigenen Angaben an die nationalen Behörden wenden, um Klärung zu erhalten. Sollte daraufhin der grenzüberschreitende Verkehr der Eurocombis nicht eingestellt werden, „würde die Kommission gegen diese Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie einleiten“, schreibt Kallas. (kw)
Deutschland droht EU-Klage wegen Eurocombis
EU-Kommission war nicht über grenzüberschreitenden Verkehr von Eurocombis zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark informiert