05.03.2010 |

Deutsche Post verliert Umsatzsteuer-Privileg

Deutsche Post

Berlin. Das Umsatzsteuer-Privileg der Deutschen Post soll abgeschafft werden. Der Bundestag billigte am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach flächendeckende Postdienstleister künftig ebenso von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden wie die Deutsche Post. Damit soll das deutsche Steuerrecht an europäische Vorgaben angepasst werden.

Die nun verabschiedete Gesetzesnovelle sieht vor, dass Postdienstleistungen zur Deckung des typisches Bedarfs privater Haushalte umsatzsteuerfrei bleiben sollen; alle übrigen Postdienstleistungen, insbesondere also Geschäfts- und Massenpost, unterliegen künftig der Umsatzsteuer. Von der Umsatzsteuer ausgenommen werden dem Entwurf zufolge Briefsendungen bis 2000 Gramm, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen. Die Unternehmen müssen ihre Postdienstleistungen dabei ständig und flächendeckend anbieten, also sogenannte Post-Universaldienstleistungen offerieren. Für alle anderen Leistungen fällt künftig Umsatzsteuer an. Union und FPD folgten damit einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses, der das Gesetzesvorhaben bereits am Mittwoch mit der Mehrheit der Regierungskoalition gebilligt hatte.

Die Bundesregierung schließt Preiserhöhungen durch das neue Gesetz nicht aus. Bei einem Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung seien "Preissteigerungen für Letztverbraucher" nicht auszuschließen, heißt es im Gesetzesentwurf.

Keine Preiserhöhungen als Folge der Gesetzesänderung erwartet dagegen Gunnar Uldall. Der Präsident des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (Biek) betonte: „Die Neuregelung wird zu mehr Konkurrenz bei den Postdienstleistungen führen.“ Uldall weiter: „Auch wenn mit der Neuregelung keine völlige Gleichstellung aller Anbieter von Postdienstleistungen erreicht wird, so handelt es sich doch um eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation zum Wohl des Postwesens in Deutschland.“

Auch der Lobbyverband Post-Kunden-Forum begrüßte die heutige Entscheidung. Damit werde das eindeutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes endlich in nationales Recht umgesetzt. Bereits im April vergangenen Jahres hatten die EuGH-Richter entschieden, dass eine einseitige Steuerbefreiung nur eines Marktteilnehmers rechtswidrig sei. Die Neuregelung der Umsatzsteuerbehandlung von Postdienstleistungen sollten spätestens zur Jahresmitte 2010 in Kraft treten. „Längere Übergangsfristen sind sachlich nicht zu rechtfertigen und verzögern den Wettbewerb im Postmarkt nur unnötig zu Lasten der Verbraucher“, sagte Elmar Müller, Vorsitzender des Post-Kunden-Forums. (sb)

 
Anzeige
 

Weitere Informationen

Kommentar verfassen

Regelmäßig werden online verfasste Kommentare in der VerkehrsRundschau veröffentlicht. Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter dem Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!

 

05.03.2010Artikelinformationen

Social Networking
Schlagworte
Bildnachweis
(Foto: ddp)

Frachtenbörsen

Transportausschreibungen

Neueste Kommentare unserer Leser

  • 02.02.2012 | Recht + Geld
    Urteil der Woche: Haftungsbeschränkung für verunfallten Fahranfänger
    spedi 01 meint: zu Politiker: woher Wissen Sie den das die Manager noch Boni erhalten? Unerträglich sind immer...[mehr…]
  • 01.02.2012 | Recht + Geld
    Urteil der Woche: Haftungsbeschränkung für verunfallten Fahranfänger
    Politiker meint: Und warum müssen die Manager nicht für ihre vorsätzlichen Fehler aufkommen, sondern erhalten als...[mehr…]
  • 01.02.2012 | Transport + Logistik
    Bahn legt Y-Trasse auf Eis
    Politiker meint: Wieder ein Schlag gegen die Eisenbahn und die deutsche Infrastruktur. Es ist auch wichtiger im...[mehr…]
  • 30.01.2012 | Transport + Logistik
    Opposition wirft Ramsauer Personalbesetzung mit Gefolgsleuten vor
    Max Mustermann meint: der werte Hr. Niebel macht doch genauso ..... Vetternwirtschaft .... naja solange der Rest des...[mehr…]
  • 30.01.2012 | Transport + Logistik
    Italien: Regierung hebt Sonntagsfahrverbot auf
    Deka 1803 meint: Die Politiker und Bürger dieses Landes sollten sich eines vor Augen halten.Mit LKW und ohne PKW...[mehr…]

Frage der Woche

Jahresabo Premium

Jahresabo

Profitieren Sie ein Jahr lang von den Premium-Vorteilen der VerkehrsRundschau!


Mit hochwertiger Prämie! [Bestellen]

Neueste Meldungen

Fahrverbotskalender

Europäische Fahrverbote im Überblick

Unser Fahrverbotskalender gibt einen Überblick über die LKW-Fahrverbote in mehr als 25 europäischen Ländern. Der Kalender erscheint quartalsweise als Zugabe zur Printausgabe, er kann aber auch gesondert bezogen werden. Bestellen können Sie den Kalender außerhalb des Abos zum Preis von 9,80 Euro zzgl. Versand und Mehrwertsteuer unter 089/20 30 43 11 00 (Fax -2100) oder per Mail: vertriebsservice@springer.com.

Beliebteste Galerien

Mini-Abo Online

miniabo

Testen Sie jetzt VerkehrsRundschau Online vier Wochen lang für nur 19 €

[Bestellen]

Beliebteste Meldungen