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Deutsche Post behält vorerst Mehrwertsteuer-Privileg

17.12.2009 08:05 Uhr
Deutsche Post behält vorerst Mehrwertsteuer-Privileg
© Foto: ddp/Jens-Ulrich Koch

Bundesregierung weitet Steuervorteile aus: Briefsendungen und private Pakte bleiben ohne Mehrwertsteuer

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Berlin/Bonn. Die Deutsche Post DHL soll nach Plänen der Bundesregierung am 1.Juli 2010 ihr Mehrwertsteuerprivileg für Großkundensendungen verlieren. Das sieht ein entsprechender Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom letzten Mittwoch vor. Vereinfacht bedeutet dies, so Xanto-Chef Christian Holland-Moritz, dass die Deutsche Post bei allen Kunden, die weniger als 55 Cent für den Standardbrief zahlen, ab dem 1. Juli 2010 Umsatzsteuer erheben muss. Dies gelte, so Holland-Moritz, für alle Kunden, die Frankiermaschinen einsetzen (Rabatt 1Prozent) aber auch für alle Konsolidierungskunden (Rabatte bis 26 Prozent). Betroffen sind davon vor allem Banken und Versicherungen. Für Privatkunden soll sich dagegen an der heutigen Steuerpraxis nichts ändern: Weiter befreit bleiben demnach Leistungen des Postuniversaldienstes wie der Brief- oder Paketversand für private Haushalte. Auch Konkurrenten der Post können sich hierfür von der Steuerpflicht befreien lassen. "Wer von dieser Befreiung profitieren will, muss den Nutzern einen Universaldienst zur Verfügung stellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet", heißt es in dem Beschluss. Die Deutsche Post muss auch künftig für bestimmte Briefsendungen und privat verschickte Pakete keine Mehrwertsteuer von 19 Prozent abführen. Ab Mitte nächsten Jahres kommt aber nicht mehr nur die deutsche Post, sondern auch andere KEP- und Briefdienstleister in den Genuss des Steuerprivilegs, sofern sie eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung nachweisen. Unterdessen machte Deutsche-Post-Chef Frank Appel klar, dass die Kunden der Deutschen Post auf absehbare Zeit nicht mit einem niedrigeren Briefporto rechnen können. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch eine Änderung des Steuerrechts auf den Weg. Die von der EU geforderte Neuregelung soll ab 1. Juli 2010 gelten. Appel sagte, die Befreiung müsse für die Deutsche Post als Universaldienstleister weiterhin gelten – für Privat- und viele Geschäftskunden. Die FDP hatte sich in der Vergangenheit für die komplette Abschaffung des Post-Steuerprivilegs stark gemacht. Bisher zahlen Kunden der Deutschen Post DHL in der Regel keine Mehrwertsteuer. Ihr Universaldienst ist von dieser Steuer befreit. Bei privaten KEP- und Briefdienstleistern wird aber Mehrwertsteuer berechnet. Dies verschafft dem Ex-Monopolisten diesen gegenüber einen Kostenvorteil von fast 19 Prozent und bringt ihr nach Branchenschätzungen jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Wettbewerber der Post beklagen sich deshalb über die Benachteiligung und pochen auf Abschaffung des Steuerprivilegs des Marktführers. Auch die Monopolkommission sieht das Privileg kritisch und stellte jetzt in einem Sondergutachten eine Wettbewerbsverzerrung fest. „Für diese steuerliche Ungleichbehandlung gibt es keine Rechtfertigung.“ (dpa/eh)

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