Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat bestätigt, dass das De-Minimis-Programm zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes geändert wird. „Der jährliche Förderhöchstbetrag pro Unternehmen soll für das laufende Jahr von derzeit 33.000 auf 66.000 Euro verdoppelt werden, sagte Ressortsprecherin Sabine Mehwald gegenüber der VerkehrsRundschau. Außerdem werde der fahrzeugbezogene Förderhöchstbetrag von derzeit 1400 auf 2000 Euro angehoben werden. Der Förderhöchstbetrag eines Unternehmens ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug, von künftig 2000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Bisher war bei 24 LKW die Grenze erreicht, künftig wird der Höchstbetrag von 66.000 Euro erst bei 33 schweren Lastern erreicht. Damit profitieren von der Änderung vor allem Transportunternehmen mit einem größeren Fuhrpark. Zusätzlich soll wie bereits gemeldet, die Antragsfrist vom bereits verstrichenen 31. März auf den 30. Juni verlängert werden. Derzeit wird die Änderungsbekanntmachung der De-Minimis-Förderrichtlinie zwischen den Ministerien abgestimmt. Den Änderungen waren Gespräche zwischen dem Ministerium und den Verbänden vorausgegangen. Unternehmen die bereits einen Antrag gestellt haben oder sogar den Zuwendungsbescheid für das Jahr 2010 erhalten haben, können auf zusätzliches Geld hoffen. Das Bundesamt für Güterverkehr teilte auf Anfrage mit, dass „die antragsberechtigten Unternehmen im Bereich des Förderprogramms De Minimis bei einer Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2010 bis zu diesem Zeitpunkt einen weiteren Antrag beziehungsweise Ergänzungsantrag stellen können".(jök/sb)
De Minimis: Mehr Geld für Unternehmer
Der Bund ändert erneut das De-Minimis-Programm zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes: Förderhöchstbetrag pro Unternehmen verdoppelt