Berlin. Eine Verlängerung der Antragfrist für die De-Minimis-Beihilfen ist derzeit nicht in Sicht. Im Bundesverkehrsministerium schloss man einen späteren Abgabetermin für die Förderanträge am Montag jedoch nicht aus. „Wir wollen zunächst weiter abwarten“, erklärte Pressesprecher Sven Ulbrich auf eine Anfrage der VerkehrsRundschau. Wie viele Formulare bereits vorliegen und welche Harmonisierungsmaßnahmen am häufigsten nachgefragt werden, wollte er nicht sagen. Mediengerüchten zufolge liegt die Zahl der Antragsteller bisher deutlich unter den Erwartungen des Verkehrsministeriums. Gegenwärtig gehen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) täglich rund 400 Anrufe zu den staatlichen Fördermaßnahmen ein. Bis 15. Mai können Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren LKW sind, dort noch Zuschüsse für effizienzsteigernde, fahrzeug- oder personenbezogene Maßnahmen beantragen. (ag)
De-Minimis-Förderprogramm soll vorerst nicht verlängert werden
Zuschüsse für Unternehmen des Güterkraftverkehrs können noch bis 15. Mai beantragt werden