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Datenschützer: Auch "Blitzer" rechtswidrig

07.12.2009 08:30 Uhr
Datenschützer: Auch "Blitzer" rechtswidrig
Messegeräte zur permanenten Verkehrüberwachung verletzen nach Meinung der Datenschützer das Persönlichkeitsrecht
© Foto: ddp/Torsten Silz

Jede personenbezogene Datenerhebung, wozu auch das "Blitzen" zähle, brauche eine gesetzliche Grundlage

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Schwerin. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Niedersachsen) gegen die Dauerüberwachung auf Autobahnen per Video hält Landesdatenschützer Karsten Neumann jegliche Form der Geschwindigkeitsüberwachung derzeit für rechtswidrig. Auch für die sogenannten Blitzer fehle eine gesetzliche Grundlage, sagte Neumann am Freitag der dpa in Schwerin. "Damit können Bußgelder in Deutschland keinen Bestand mehr haben." Der eigentliche Skandal sei dabei, dass Raser ungestraft davonkommen könnten. Während das Bundesverfassungsgericht im August noch offen gelassen hatte, ob Video-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden dürfen, wurde dies jetzt klar verneint. Das Schweriner Verkehrsministerium und auch der ADAC widersprachen. In Mecklenburg-Vorpommern werde nur "anlassbezogen" die Geschwindigkeit kontrolliert, sagte eine Ministeriumssprecherin. ADAC-Hansa-Sprecher Matthias Schmitting bestätigte, es gehe in dem Oldenburger Urteil nur um die dauerhafte Videoüberwachung des Verkehrs. "Das ist ebenso, wie wenn beim Betreten von Aldi alle Kunden aufgenommen würden, weil Aldi der Meinung wäre, damit etwas gegen Ladendiebe zu tun. Das geht nicht", sagte Schmitting. Die normale Verkehrsüberwachung sei von dem Urteil nicht betroffen. Das gelte auch für Videowagen der Polizei, die einem Auto folgten und erst dann die Kamera auslösten, wenn der beobachtete Fahrer schneller als erlaubt fahre. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) warf Neumann vor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das Oldenburger Oberlandesgericht habe das dauerhafte Überwachen per Video auch ohne Verdacht für unrechtmäßig erklärt. "Verdachtsunabhängige Foto- beziehungsweise Videoaufnahmen von Verkehrsteilnehmern werden durch die Polizei in Mecklenburg- Vorpommern jedoch nicht gefertigt", versicherte Caffier in einer Mitteilung. Für die Videoaufzeichnungen, über die das Bundesverfassungsgericht urteilte, war der Landkreis Güstrow, nicht die Polizei verantwortlich. Beim sogenannten Blitzen werde erst der Geschwindigkeitsverstoß festgestellt und dann das Beweisfoto gemacht. Für dieses Vorgehen gebe es eine eindeutige Rechtsgrundlage. "Deshalb werden auch weiterhin Verkehrssünder nicht ungestraft davonkommen", unterstrich der Minister. Neumann forderte dagegen die Landespolitik auf, ein Gesetz zu verabschieden, das die Geschwindigkeitskontrollen eindeutig regele. "Jede personenbezogene Datenerhebung braucht eine gesetzliche Grundlage", betonte er. Auch das "Blitzen" sei eine personenbezogene Datenerhebung. Rechtsverordnungen seien dafür nicht ausreichend, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe. Der Landes- Datenschutzbeauftragte hob hervor, dass das Karlsruher Gericht dabei nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern das Willkürverbot des Grundgesetzes angeführt habe. Demnach darf nur per Gesetz in Persönlichkeitsrechte der Bürger eingegriffen werden. Neumann selbst war im Februar 2006 bei einem Rotlichtverstoß in Schwerin gefilmt worden. Gegen die aus einem zivilen Polizeiauto heraus gemachten Videoaufnahmen hatte er geklagt. Vor einem Jahr war er mit seiner Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gescheitert, allerdings nur aus formalen Gründen. (dpa)

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