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Daimler-Vorstand warnt vor neuen Gesetzen

14.10.2014 10:07 Uhr
Daimler-Vorstand warnt vor neuen Gesetzen
Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth
© Foto: Daimler

Werkverträge und Leiharbeit sollen entsprechend dem Koalitionsvertrag stärker reguliert werden. Daimlers Personalchef Porth hält das jedoch für gefährlich.

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Stuttgart. Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth hält die geplanten Gesetze zur Neuregelung von Werkverträgen und Leiharbeit für verfehlt. „Ich warne davor, dass ein weiterer Eingriff, eine weitere Reglementierung und auch eine weitere Reduzierung der Flexibilität am Ende ganze Wertschöpfungsketten gefährde”", sagte der Manager der Nachrichtenagentur dpa. Das könne dazu führen, dass Unternehmen die Produktion in Deutschland infrage stellten. „Es gibt viele Industrien, auch die Automobilzulieferer, die aktiv ins Ausland verlagert haben.”

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) plant für 2015 ein Gesetz, das die Nutzung von Werkverträgen einschränken soll. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD zudem auf eine stärkere Regulierung der Leiharbeit geeinigt. Demnach soll die Überlassung von Arbeitnehmern an eine Leiharbeitsfirma auf 18 Monate begrenzt werden.

„18 Monate entsprechen nicht den Zyklen einzelner Branchen. Im Automobilbereich sind 18 Monate ein kurzer Zeitraum, während dieser zum Beispiel in der Kommunikationsbranche vergleichsweise lang ist”, kritisierte Porth. Diese Vorgabe würde sich ihm zufolge nachteilig auf die Autobranche auswirken. „36 Monate wären die bessere Lösung verbunden mit der Öffnungsklausel, dass die Tarifparteien entsprechende Fristen vereinbaren können, die zur jeweiligen Branche passen.”

Keine zusätzliche Mitbestimmung bei Werkverträgen

Auch die geplanten Neuregelungen bei Werkverträgen sieht Porth kritisch. „Beim Thema Werkverträge geht es auch darum, dass dem Betriebsrat keine zusätzliche Mitbestimmung eingeräumt wird”, betonte er. Spielraum sehe er lediglich bei mehr Informationsrechten.

Daimler war nach einer SWR-Reportage über Niedriglöhne durch Werkverträge in die Kritik geraten. Der Autobauer hat den Südwestrundfunk wegen der heimlich gedrehten Aufnahmen verklagt und will die weitere Ausstrahlung verhindern. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage am Donnerstag abgewiesen. Der Autobauer will nun in Berufung gehen. (dpa)

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