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CO2-Berechnung in der Logistik

24.05.2011 19:01 Uhr
CO2-Berechnung in der Logistik
CO2-Emissionen in Transport, Spedition und Logistik

Warum Verlader und Logistikdienstleister die CO2-Emissionen von Unternehmen und Produkten berechnen. Wirtschaftliche und rechliche Rahmenbedingungen für eine korrekte Ermittlung der Treibhausgasemissionen in Transport, Spedition und Logistik

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Warum Verlader und Logistikdienstleister die CO2-Emissionen von Unternehmen und Produkten berechnen. Wirtschaftliche und rechliche Rahmenbedingungen für eine korrekte Ermittlung der Treibhausgasemissionen in Transport, Spedition und Logistik 

Anfang der 90ziger Jahre haben vor allem börsennotierte Unternehmen damit begonnen, regelmäßig Umweltbilanzen zu veröffentlichten. Mittlerweile haben sich diese Umweltbilanzen zu umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten entwickelt, in denen neben dem Thema Umwelt auch die Bereiche Soziales und Ökonomie behandelt werden.

Mit diesen Berichten verfolgen die Unternehmen unter anderem das Ziel, das Image des Unternehmens und der dazugehörigen Marken zu stärken. Neben bestimmten Verbrauchergruppen achten auch immer mehr Finanzinvestoren darauf, dass Unternehmen sich nachhaltig und damit auch umweltgerecht verhalten.

Das Thema Treibhausgase (THG) und Klimaschutz ist mittlerweile ein fester Bestandteil in fast jedem Nachhaltigkeitsbericht. Dabei existieren keine gesetzlichen Normen für die Ermittlung der Kohlendioxid (CO2)- und Treibhausgasemissionen. Die meisten Unternehmen richten sich nach den Vorgaben des so genannten Greenhouse Gas Protocol (kurz: GHG Protocol). Das GHG Protocol ist weltweit der anerkannteste Standard zur Erfassung von THG-Emissionen für Unternehmen. Die GHG-Version aus dem Jahr 2004 diente der International Organisation for Standardisation (ISO) auch als Grundlage für die Entwicklung der Norm ISO 14064-1:2006. Das GHG Protocol und die ISO 14064-1 sind sich daher in ihren Inhalten sehr ähnlich.

Beide Standards fordern zu Beginn eine klare Festlegung der Systemgrenzen, also eine eindeutige Festlegung, welche Unternehmensteile in die Bilanz einbezogen werden. Beide Standards unterscheiden dabei zwischen direkten Emissionen (Scope 1), indirekte Emissionen durch die Bereitstellung von Strom, Fern- und Prozesswärme (Scope 2) oder sonstige indirekte Emissionen (Scope 3).

Parallel zu diesen unternehmensbezogenen THG-Ermittlungen haben vor allem westliche Einzelhandelskonzerne begonnen, die CO2- und THG-Emissionen zu ermitteln, die bei Herstellung und Betrieb von Produkten und Dienstleistungen entstehen. Diese Emissionen werden auch als CO2-Fußabdruck (engl. Carbon Footprint) bezeichnet.

Fehlende Daten für Transport und Logistik
Bei der Ermittlung dieser CO2-Fußabrücke zeigte sich ungefähr ab dem Jahr 2005, dass nur wenige Daten für die Ermittlung der THG-Emissionen in Transport, Spedition und Logistik zur Verfügung stehen. Daraufhin begannen führenden Logistikunternehmen, Verbände und Umweltinstitute bessere Rechenmethoden und Basisdaten für die einzelnen Verkehrsträger zu ermitteln.

Für Lagerei und Logistik sowie für die Verkehrsträger LKW, Bahn, Flugzeug sowie See- und Binnenschifffahrt erstmals zusammengefasst und für die praktische Anwendung weiterentwickelt sowie veröffentlicht wurden die THG-Berechnungsmethoden erstmals im Jahr 2009 von der VerkehrsRundschau-Redaktion. In dem Dossier „CO2-Berechnung in der Logistik" findet sich die aktuelle Version dieser Berechnungsmethode, die unter anderem auch Basis der Empfehlung des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) ist.

Ein weiterer Schwerpunkt des Dossiers ist der im April 2011 erstmals veröffentlichte Entwurf der CEN-Norm DIN EN 16258:2011. Dieser europäische Standard wurde von der europäischen Normungsorganisation CEN im April 2011 erstmals in einer Entwurfsfassung vorgestellt. Die Norm regelt erstmals, wie die THG-Emissionen beim Gütertransport per LKW, Schiene, Binnenschiff, Seeschiff, und Luftfracht zu ermitteln sind. Das VerkehrsRundschau Dossier „CO2-Berechnung in der Logistik" erläutert die Kerninhalte und den Wortlaut der CEN-Norm und bietet einen Anwendungsleitfaden. Außerdem werden die Änderungen zum Normentwurf dokumentiert. (ak) 

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