01.12.2009 |

BWVL erwartet schnellere Bearbeitung bei Förderprogrammen

München. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hat sich bei der Neuordnung der Mautharmonisierung mehr Spielraum für die Unternehmen erwartet. „Wir haben uns gewünscht, dass das EU-Recht voll ausgeschöpft worden wäre“, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot der VerkehrsRundschau. Konkret hätte die 33.000-Euro-Grenze, für Maßnahmen innerhalb eines Jahres, auf 100.000 Euro angehoben oder zumindest flexibilisiert werden müssen. Aufgrund der höheren Fördersummen für Einzelmaßnahmen sei diese künftig bereits ab einem Fuhrpark von 24 Fahrzeugen ausgeschöpft, rechnete Labrot vor.

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages ist im zweiten Jahr der so genannten De-minimis-Beihilfen von 600 Euro auf 1400 Euro gestiegen. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag für Transportunternehmer berechnet sich nunmehr aus der Anzahl berücksichtigungsfähiger schwerer Nutzfahrzeuge des Antragstellers multipliziert mit 1400 Euro. Wobei der absolute Förderhöchstbetrag je Unternehmen weiterhin bei 33.000 Euro liegt.

Die maßnahmebezogenen Förderhöchstbeträge werden ebenfalls erhöht. Es gelten künftig folgende Höchstbeträge für
- fahrzeugbezogene Maßnahmen bis zu 3600 Euro (zuvor 2000 Euro)
- personenbezogene Maßnahmen bis zu 1400 Euro (zuvor 800 Euro)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bis zu 2500 Euro (zuvor 1400 Euro).

Neu ist auch, dass künftig nicht jede einzelne Maßnahme bei Antragsstellung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geprüft wird, sondern dass die Unternehmen ein Budget für mehrere Maßnahmen einreichen und nach Durchführung der Maßnahmen den Verwendungsnachweis an das BAG zur Prüfung weiterleiten. „Hier ist es Pflicht, dass wir Verbände die Unternehmen, die jetzt eine viel höhere Eigenverantwortung haben, ausreichend informieren“, betonte Labrot. Denn Firmen, die das bewilligte Geld fehlerhaft verwendeten, müssten mit Streichungen rechnen.

Der BWVL erwartet vom BAG, dass sich die Bearbeitungszeit für Maßnahmen im so genannten Mautharmonisierungsverfahren deutlich verkürzt. Das BAG hatte vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass bereits 2009 bewilligte und begonnene Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ bis Ende März 2010 durchgeführt werden können. Durch die lange Abwicklungszeit, hätte viele Unternehmen erst im Herbst mit den Weiterbildungsmaßnahmen begonnen und die Schulungseinrichtungen seien jetzt überlastet, berichtete der BWVL. Deshalb begrüße er die Entzerrung der Schulungsmaßnahmen, sagte Labrot. Auch bei der Partikelfilternachrüstung, gefördert im De-minimis-Programm, gäbe es bei einigen Modellen Lieferschwierigkeiten. Hier habe das BAG zugesagt im Einzelfall eine Verlängerung der Fristen zu gewähren.

„Durch den Regierungswechsel gibt es eine wirtschaftsfreundlichere Haltung in den zuständigen Stellen“, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot der VerkehrsRundschau. Dies liege jedoch nicht nur an der politischen Führung, dafür seien Verkehrsminister Ramsauer und sein Team noch zu kurz im Amt. „Wir hoffen jedoch, dass manche Zurückhaltung im Ministerium durch die neue politische Konstellation gelöst wird.“

Für 2010 erwartet Labrot eine schnellere Bearbeitung der Anträge. „Schließlich hat das BAG die Stammdaten der meisten Unternehmen vorliegen und Praxis aus dem ersten Jahr“, betonte er. (sb)

 
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