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Bundesrat will längere Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung

04.06.2013 16:50 Uhr
Bundesrat will längere Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung
Zuletzt hatte FC Bayern-Boss Uli Hoeneß mit seiner Selbstanzeige für Gesprächsstoff gesorgt.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Lajos-Eric Balogh

Die mehrheitlich rot-grüne Länderkammer schlägt vor, für alle Fälle von Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung auf zehn Jahre festzulegen.

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Berlin. Zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die Verjährungsfristen angehoben werden. Diese sollen für alle Fälle zehn Jahre betragen, fordert der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Gesetzentwurf. In der Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage.

Nicht zuletzt im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, fordert der Bundesrat.

Zuletzt hatte der Fall des Fußball-Managers Uli Hoeneß für öffentliche Empörung gesorgt. Der Präsident des FC Bayern München hatte sich selbst angezeigt, um einer Strafe wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Über den nun vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten muss nun der Bundestag entscheiden. (ag)

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