08.06.2007 |

Bundesrat beschließt Innovationsprogramm und KFZ-Steuer-Minderung

Berlin. Der Bundesrat hat heute das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Gesetz zur „Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene LKW auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau gesenkt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dazu unterstütze der Bund das deutsche Transportgewerbe bei der Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge. Das Innovationsprogramm habe ein Volumen von 100 Millionen Euro. Dabei können Unternehmen zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss wählen.

„Die Bundesregierung hält Wort. Das Gesetz ist ein Beitrag zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für das deutsche Straßengüterverkehrsgewerbe. Mit dem Innovationsprogramm schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, damit Deutschland zukünftig über die innovativste, vor allem aber über die umweltfreundlichste Nutzfahrzeugflotte Europas verfügt“, sagte Tiefensee heute in Berlin. Mit der Absenkung der KFZ-Steuer auf das in Europa mögliche Mindestmaß würden die deutschen Spediteure entlastet.

Die mit der KFZ-Steuer-Reduzierung verbundenen Einnahmeausfälle werden laut der Pressemitteilung durch eine moderate Erhöhung der LKW-Maut ausgeglichen. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist dazu entsprechend angepasst worden. Der durchschnittliche Mautsatz wird um 1,1 Cent pro Kilometer auf 13,5 Cent pro Kilometer erhöht. Die Erhöhung erfolgt voraussichtlich zum 1. September 2007. Ab dem 1. Oktober 2008 belaufe sich die Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes auf nur 0,65 Cent pro Kiometer, da die Förderung von Euro-5-Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt auslaufe und somit insoweit eine Gegenfinanzierung nicht mehr erforderlich ist.

Die Bundesregierung beabsichtigt aber, die Förderung von Euro-6-Fahrzeugen mit entsprechender Anhebung der Mautsätze zur Gegenfinanzierung wieder in das Förderprogramm aufzunehmen, sobald diese Schadstoffklasse definiert ist. (tz)

 
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