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Bundeskartellamt: Verfahren gegen Tank & Rast beendet

24.02.2017 16:09 Uhr
Bundeskartellamt: Verfahren gegen Tank & Rast beendet
Das Kartellamt hat nichts an dem Vergabemodell 2018 für den Kraftstoffvertrieb von Tank & Rast auszusetzen
© Foto: Tank & Rast

Das Vergabemodell 2018 für den Kraftstoffvertrieb an Autobahnen hat der Prüfung durch die Behörde standgehalten. Das neue Quotenmodell öffne den Markt.

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Bonn. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren wegen des Vergabemodells 2018 der Autobahn Tank & Rast GmbH in Bezug auf die Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Bundesautobahntankstellen ohne Verfügung beendet. Das teilte das Amt am Freitag mit.

Die Tank & Rast hat in den 1990er Jahren vom Staat die Bewirtschaftung der Bundesautobahntankstellen übernommen, betreibt den Kraftstoffvertrieb an den Stationen allerdings überwiegend nicht selbst. Vielmehr vergibt sie rund 90 Prozent der Rechte für die Einlieferung und den Vertrieb von Kraftstoffen an Mineralölunternehmen. Für diese Unternehmen genießt der Standort „Autobahn“ nach wie vor sehr hohe Attraktivität.

Höhere Quoten öffnen den Markt weiter

Die Vergabe erfolgte ursprünglich ausschließlich nach dem sogenannten Quotenmodell, bei dem die Rechte an den Autobahntankstellen spiegelbildlich zu den Marktanteilen der Mineralölunternehmen an den Straßentankstellen vergeben wurden. Das Bundeskartellamt sah darin die Gefahr einer Beschränkung von möglichen Markteintritten und individuellen Strategien. Die Behörde bewirkte 2011 eine Öffnung dieses Systems: Ab dem Jahr 2013 wurden nur noch maximal 65 Prozent der Rechte über das Quotenmodell vergeben, weitere Vertriebsrechte wurden versteigert.

Kein Bedarf für eine behördliche Intervention

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärte zur Beendung des Verfahrens: „Wir haben uns intensiv mit dem Vergabemodell 2018 befasst. Durch eine erneute Senkung des Quotenanteils auf maximal 49 Prozent wird der Markt weiter geöffnet.“ Das Modell enthalte zudem Komponenten speziell zum Schutz der mittelständischen Mineralölunternehmen. Daher habe man keinen Bedarf für eine kartellbehördliche Intervention gesehen. (jt)

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