02.10.2006 |

Börsengang: Mehdorn kritisiert Verzögerung

München. Nach der erneuten Vertagung einer Entscheidung über den Börsengang der Deutschen Bahn AG hat Bahnchef Hartmut Mehdorn von Bundestag und Bundesregierung einen zügigen Beschluss gefordert. „Wir brauchen jetzt diese Entscheidung. Die Unruhe im Unternehmen wächst“, sagte Mehdorn dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Ich verstehe diesen Prozess des ständigen Verschiebens überhaupt nicht mehr. Für unser Geschäft ist dieser ganze Prozess langsam schädlich.“ So sei das internationale Kreditrating wegen anhaltender Unsicherheit über die Bahn-Zukunft auf „negativ“ herabgestuft worden. „Das kann dem Unternehmen bei der Höhe der Kreditzinsen erhebliche Millionenbeträge kosten.“

Im Bundesverkehrsministerium hieß es, Mehdorns Kritik sei völlig unangemessen. „Es steht dem Bahnchef nicht zu, Druck auf den Bundestag auszuüben. Die Abgeordneten müssen die Möglichkeit haben, sich gründlich mit der weit reichenden Entscheidung zur Bahnreform zu beschäftigen“, sagte Ministeriumssprecher Dirk Inger. Die Koalition sei bei der Suche nach einer Lösung auf einem guten Weg.

Der Bahnchef kündigte neue Rekordzahlen für das laufende Geschäftsjahr an. Das Unternehmen habe von Januar bis August den Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 16,3 auf 19,4 Milliarden Euro deutlich über Plan gesteigert. Auch das Betriebsergebnis wuchs in dieser Zeit von 76 auf 687 Millionen Euro, was ein Plus von 611 Millionen ausmache. „Wir werden unsere Ergebnisprognose für das Gesamtjahr 2006, die wir vor knapp zwei Monaten erst angehoben haben, aus heutiger Sicht noch einmal übertreffen“, betonte Mehdorn.

Zu den Warnstreiks der Bahnbeschäftigten sagte Mehdorn: „Es ist nie gut, Auseinandersetzungen auf dem Rücken der Kunden auszutragen. Deshalb bin ich auch ganz klar gegen Streiks.“ Die vom Bundestag geforderte Beschäftigungsgarantie lehnte er ab. „Wir können keinen Tarifvertrag für ein Unternehmen abschließen, dessen Struktur wir noch gar nicht kennen. Das wäre unternehmerisch höchst fahrlässig. Schon gar nicht kann darüber ein Parlamentsausschuss beschließen.“ (dpa)

 
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