07.12.2005 |

Biokraftstoff: BGL fordert Übergangsregelung für Besteuerung

Frankfurt/Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat sich in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und den Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee für eine Übergangsregelung bei der Besteuerung von Biokraftstoffen ausgesprochen. Das gab der BGL heute in einer Mitteilung bekannt. Danach gibt der Verband als Grund für seinen Vorstoß an, dass zahlreiche Unternehmen im Transportgewerbe in spezielle Kraftstoffanlagen, Ölmühlen und auch Motorentechnik investiert haben. Diese hohen Investitionssummen dürften nicht über Nacht quasi mit einem Federstrich entwertet werden. Vielmehr sei eine ausgewogene Übergangsregelung notwendig, die den fiskalischen Ansprüchen des Staates ebenso genügt wie den Bedürfnissen der Unternehmen nach Planungssicherheit für Umweltinvestitionen.

Nach Angaben des Verbandes ist bei der geplanten Abgabe von 10 Cent pro Liter für Biokraftstoffe zu berücksichtigen, dass damit der „Besteuerungsvorteil“ zwischen konventionellen Kraftstoffen bereits überkompensiert wird. Schließlich setze der Einsatz von Biokraftstoffen den Bau und Erhalt von spezifischen Tankanlagen voraus. Auch die Betriebskosten für Biokraftstoffmotoren seien höher, da die Wartungsintervalle deutlich niedrigere Fahrleistungen vorsehen. Zudem ist der energetische Gehalt pro Liter Biokraftstoff geringer gegenüber konventionellem Kraftstoff, was sich in Mehrverbräuchen im Fahrbetrieb auswirkt.

Das BGL-Präsidium vertrete gegenüber der Politik die Auffassung, dass eine Übergangsregelung für diejenigen Unternehmen unverzichtbar ist, die in Biokraftstoffanlagen investiert haben. „Es geht nicht an, dass die für Biokraftstoff in Aussicht gestellte Förderung durch einen Federstrich beseitigt wird und die betroffenen Unternehmen auf hohen, abzuschreibenden Investitionskosten sitzen bleiben“, so BGL-Präsident Hermann Grewer. (tbu)

 
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