27.07.2006 |
BGL: Maßnahmen entlasten das LKW-Gewerbe nicht
Frankfurt/Main. Der BGL begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, einen vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Zugleich hat der Verband aber darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen keine „Entlastung“ im Sinne einer finanziellen Zuwendung an das deutsche Transportgewerbe darstellen, hieß es in einer Mitteilung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Schließlich werden KFZ-Steuersenkungen und Investitionsförderprogramm durch eine synchrone Erhöhung der LKW-Maut gegenfinanziert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die KFZ-Steuer gesenkt und ein nachhaltiges Förderprogramm für die Anschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge eingeführt wird. Im Gegenzug soll die LKW-Maut um 1,1 Cent pro Kilometer steigen. In einem Schreiben an das Ministerium habe sich der BGL gegen eine Mauterhöhung ausgesprochen, solange die Ausgestaltung des Förderprogramms für besonders umweltfreundliche LKW nicht konkretisiert und durch die EU-Kommission genehmigt sei. Laut der BGL-Mitteilung rechtfertige die Senkung der KFZ-Steuer allenfalls die Erhöhung der LKW-Maut um die Hälfte des im Gesetzentwurf vorgesehenen Betrags. Eine volle Mauterhöhung „im Vorgriff“ auf eine ungewisse EU-Entscheidung zum Investitionsförderprogramm finde keine Zustimmung des Gewerbes. (tz)
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