12.03.2009 |

BGL kritisiert Entscheidung des EU-Parlaments

Frankfurt/Main. Der Beschluss des Europäischen Parlaments (EP) künftig externe Kosten auf die LKW-Maut aufschlagen zu können stößt in Deutschland auf heftige Kritik. Mit dem Votum der Abgeordneten sei „ein neues Kapitel für Verkehrslenkung und Verkehrsdirigismus in der EU aufgeschlagen worden“, kritisierte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in einer Stellungnahme. Durch die Änderung der Eurovignetten-Richtlinie soll die Möglichkeit geschaffen werden künftig Mautzuschläge für Lärm, Staus sowie Luftverschmutzung durch Feinstaub und Stickoxide zu erheben. Bislang war es den EU-Mitgliedstaaten lediglich möglich, die Infrastrukturkosten den Mautgebühren anzurechnen.

Langfristig drohten der europäischen Wirtschaft und den Verbrauchern Belastungen in dreistelliger Milliardenhöhe, so der BGL. Selbst der erste Schritt des in erster Lesung verabschiedeten Stufenkonzepts könnte bereits Mehrbelastungen in zweistelliger Milliardenhöhe auslösen. „Nicht mehr die Märkte und das beste Angebot sollen den Verkehr der Zukunft bestimmen, sondern staatliche Eingriffe in die Preise“, kritisierte der Transportverband.

Insbesondere die Anlastung von Staukosten ist dem BGL ein Dorn im Auge. Wer im Stau stehe habe bereits Zusatzkosten durch die Verspätungen zu tragen. „Staukosten ein zweites Mal zu erheben, bedeutet das Kassieren einer Strafsteuer“, so der BGL. „So wird die Marktwirtschaft auf den Kopf gestellt: Für das schlechteste Angebot gibt es die höchsten Preise“, resümiert BGL-Präsident Hermann Grewer. „Wer hierin einen Fortschritt für Europa zu erkennen vermag, der muss mit einer ideologischen Brille durch diese Welt gehen.“

Der BGL hofft auf einen korrigierenden Eingriff der Mitgliedsstaaten über den EU-Ministerrat. „Das letzte Wort ist bei diesem verkehrspolitischen Harakiri noch lange nicht gesprochen“, gab sich Grewer optimistisch. (sb)

 
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