Frankfurt/Main. Der Vorstand des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat seine Mitgliedsunternehmen dazu aufgefordert, seit Januar die Lkw-Maut an Toll Collect nur unter Vorbehalt zu zahlen. Entsprechende Einspruchs-Musterschreiben, die die Unternehmen versenden können, sind bei den BGL-Landesverbänden erhältlich. Hintergrund der Aufforderung ist ein im Januar getroffener Beschluss des Verbandes mit rechtlichen Mitteln gegen die Lkw-Maut in Deutschland vorzugehen. Nach Auffassung des BGL verstößt die Berechnung der Mauthöhe gegen zwingende Vorgaben der einschlägigen EU-Wegekostenrichtlinie. Die jetzt von den Unternehmen zu versendenden Einspruchsschreiben sind Grundlage für vom BGL angestrebte Musterverfahren. Durch das Vorgehen verspricht sich der Verband, dass Fragen zur Mautberechnung in Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt werden. (tk)
BGL fordert Mautzahlung nur unter Vorbehalt
BGL-Vorstand fordert Mitgliedsunternehmen auf, die Lkw-Maut an Toll Collect nur unter Vorbehalt zu zahlen.