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BGL: Einspruch gegen Bußgelder einlegen

25.03.2015 10:58 Uhr
BGL: Einspruch gegen Bußgelder einlegen
BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt: Kritik an verschärfter Aufftraggeberhaftung in der Fahrpersonalverordnung
© Foto: VR/Michael Cordes

Der Verband bezeichnet das Verfahren zur Fahrpersonalverordnung als undemokratisch. Unternehmer sollen Einspruch gegen Bußgelder einlegen.

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Leipzig. Mit dem Wort „Demokratiedefizit“ belegte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, Karlheinz Schmidt, das Zustandekommen der neuen Fahrpersonalverordnung. Sie gehe weiter, als das Fahrpersonalgesetz, so Schmidt während der Mitgliederversammlung des Sächsischen Verkehrsgewerbeverbands LSV in Leipzig. Bei der Bundesratsverhandlung seien die Bußgelder verdoppelt worden, damit das Gesetz mehrheitlich beschlossen werden konnte. Zwei Wochen vor der Verabschiedung der Verordnung habe der Sozialausschuss dann gefordert, die Auftraggeberhaftung zu verschärfen. „Das ist wie eine Lizenz zum Gelddrucken“, erklärte Schmidt. Die verschärfte Auftraggeberhaftung war dann kurzfristig in die Verordnung aufgenommen worden.

Der Bundesrat hatte die Verordnung einstimmig beschlossen, als sie dem Bundesverkehrsminister zur Unterschrift vorgelegt wurde. Der habe keine andere Möglichkeit gehabt, als zu unterschreiben, so Schmidt, „ansonsten hätte es keine Grundlage mehr für Bußgelder gegeben“. Schmidt forderte die Unternehmer auf: „Wehren Sie sich, zahlen Sie die Bußgelder nicht. Stellen Sie infrage, dass diese durch das Gesetz gedeckt sind.“ (bb)

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