Bewährungsstrafen wegen Bestechung bei Transportvergabe

08.07.2009 16:36 Uhr

Wegen abgekarteter Geschäfte sind der Vertreter einer Transportfirma und ein Spediteur am heutigen Mittwoch vom Landgericht Koblenz zu hohen Geldstrafen verurteilt worden

Koblenz. Wegen abgekarteter Geschäfte sind der Vertreter einer Transportfirma und ein Spediteur am heutigen Mittwoch vom Landgericht Koblenz zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Zudem erhielten beide Männer Haftstrafen auf Bewährung. Der 56 Jahre alte Mitarbeiter der Transportfirma wurde wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss laut Gericht 100.000 Euro zahlen. Das Urteil für den 43-jährigen Geschäftsführer einer Speditionsfirmengruppe wegen Bestechung lautete auf ein Jahr und drei Monate Haft sowie eine Strafe von 30.000 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige aus Siegen den 43-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Trier-Land zur Bestechung gedrängt hat. Als Zuständiger für Transportaufträge eines großen Zigarettenherstellers habe er den Geschäftsführer einer Spedition unter Druck gesetzt. Wenn sich der Spediteur erkenntlich zeige, könne er einen Großauftrag an seine Firma vergeben. Insgesamt seien daraufhin zwischen 2003 und 2006 mehr als 100.000 Euro an den 56-Jährigen geflossen. Um dies organisieren zu können, sei extra eine schwarze Kasse eingerichtet worden, erläuterte der Spediteur. Beide Angeklagte haben die Taten gestanden. Wie der Bestochene erklärte, habe er damals guten Gewissens gehandelt, sehe seinen Fehler aber ein. Er hatte ohne Wissen seiner Unternehmensleitung gehandelt. Der Spediteur rechtfertigte seine Tat damit, dass er Firma und Mitarbeiter habe schützen wollen. Wäre der Auftrag nicht an sie gegangen, wäre die Existenz des Betriebs akut bedroht gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa/sv)

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