Berlin. Die Bundesregierung will das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ändern, um LKW-Fahrern mit älterer Fahrerlaubnis den Bestandschutz ihrer Qualifikation zu sichern. Bisher müssen LKW-Fahrer neben dem Führerschein einen geeigneten Qualifikationsnachweis erbringen. Berufskraftfahrer, die an einem besonderen Stichtag im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, genießen Bestandsschutz.
Kraftfahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Bestandsschutz mehr und müssen deshalb die Grundqualifikation ableisten. Dies bedeute eine zeit- und kostenintensive Ausbildung, obwohl nicht generell davon auszugehen sei, dass die bis zu den jeweiligen Stichtagen unterstellte Grundqualifikation gegenstandslos sei, heißt es. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung nun sicherstellen, dass auch Fahrern, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, die Grundqualifikation weiterhin unterstellt wird. (jök)