14.07.2009 |

Beihilfen: Bund verlängert erneut Abgabefrist

Köln. Nachdem die Mittel aus dem Maut-Harmonisierungstopf immer noch nicht ausgeschöpft sind, geht die Beihilfe für das deutsche Transportgewerbe in die zweite Verlängerung. Anträge für die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ können in einer zusätzlichen Frist vom 15. Juli bis zum 15. Oktober 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Das BAG bestätigte damit eine entsprechende VerkehrsRundschau-Informationen von Ende Juni. Mit der Veröffentlichung der dritten Änderung zu den Förderrichtlinien im Bundesanzeiger stehen die geänderten Anträge ab dem Stichtag auf der Internetpräsenz www.bag.bund.de bereit, teilte das BAG heute mit.

Die Kölner Behörde weist darauf hin, dass die Fördermittel in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben werden. Da die genaue Restmenge der für 2009 zur Verfügung stehenden 650 Millionen Euro nicht feststehen, sei eine Zuwendung für ab dem 15. Juli eingehende Anträge nicht garantiert. Auch könne eine Bearbeitung dieser neuen Anträge erst nach Bescheidung aller bis zum 30. Juni 2009 eingegangenen Anträge erfolgen, nur dann sei das noch zur Verfügung stehende Fördervolumen bekannt.

Die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 14. Juli 2009 beim BAG eingereichten Anträge werden zunächst als unzulässig angesehen. Die betroffenen Antragsteller will das BAG jedoch schriftlich informieren. Die Unternehmen erhalten somit die Möglichkeit mit Hilfe eines beigefügten Formblattes, den Antrag unter Verweis auf die bereits eingereichten Unterlagen nochmals innerhalb der neuen Antragsfrist zu stellen.

Für das Förderjahr 2010 können Anträge bereits ab dem 1. November 2009 gestellt werden. (sb)

 
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