02.01.2009 |
Behörden stoppen Mautausweichverkehr: Sperrung von Bundesstraße 25
Dinkelsbühl. Nach jahrelangem juristischen Tauziehen haben die Behörden den Mautausweichverkehr im südlichen Mittelfranken gestoppt. Mit der Enthüllung entsprechender Hinweisschilder sperrte das Staatliche Bauamt Ansbach am Freitagmorgen die Bundesstraße 25 auf einer Strecke von rund 20 Kilometern für den Lastwagenverkehr.
Damit solle vor allem Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach) vom Durchgangsverkehr entlastet werden, teilte die Dinkelsbühler Rechtsamtsleiterin Isabel Lang-Oertel mit. Die Sperrung der B25 gilt vorerst bis zum März 2010.
Die Route diente dem Lastwagenverkehr bislang vor allem als Alternative zur A7 Würzburg-Ulm. Nach Angaben des Staatlichen Bauamtes Ansbach sollen rund 25 Schilder künftig die Lastwagenfahrer bereits auf der A7 sowie auf der A6 Nürnberg-Heilbronn auf das Durchfahrtverbot für die B25 hinweisen. Um keinen Ansatzpunkt für eine erneute juristische Anfechtung zu schaffen, seien die Schilder bewusst einfach gehalten worden. Sie enthielten lediglich die Hinweise "Durchgangsverkehr 12 Tonnen - B25 gesperrt". Spediteure in der Region könnten eine Ausnahmegenehmigung beantragen, berichtete Lang-Oertel.
Gegner des Fahrverbots hatten bereits kurz nach Bekanntwerden der Sperrung im Dezember angekündigt, weiter gegen die Regelung zu kämpfen. Der Mautausweichverkehr sei geringer als von der Stadt Dinkelsbühl angegeben, hatte etwa der Hauptgeschäftsführer des Landesverbands Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT), Sebastian Lechner, betont.
Nach seiner Einschätzung hätte eine Verkehrsberuhigung in Dinkelsbühl "auch mit weniger einschneidenden Mitteln" erreicht werden können, etwa mit Tempo 30. "Bundesstraßen sind ebenso wie Autobahnen dem überregionalen Verkehr gewidmet", argumentierte er. Ein Lastwagen-Verbot sei daher nicht zulässig. Eine Klage des LBT gegen die Straßensperrung schloss Lechner nicht aus.
Das Fahrverbot auf der B25 hatte die Gerichte bereits mehrmals beschäftigt: 2005 war auf der Bundesstraße zunächst ein sechsmonatiges Nachtfahrverbot für Lastwagen erteilt worden. Dagegen klagten zwölf Spediteure aus dem Raum Augsburg/Donau-Ries und bekamen Recht: Zunächst erklärte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Sperrung im Mai 2007 für rechtswidrig.
Im Frühjahr 2008 folgte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Auffassung aus formalen Gründen: Die Schilder waren mit Ausnahmeregelungen überfrachtet und unübersichtlich gewesen. Gleichzeitig erklärten die Leipziger Richter die Sperrung jedoch für prinzipiell zulässig, wenn durch den Mautausweichverkehr "erhebliche Beeinträchtigungen" entstünden. Im April 2008 reichte die Stadt Dinkelsbühl einen weiteren Antrag auf Sperrung bei der Regierung von Mittelfranken ein, der schließlich im Dezember 2008 genehmigt wurde. (dpa)
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