26.02.2010 |

Bahn muss Konkurrenz in Betriebszentralen lassen

Bonn. Die Deutsche Bahn (DB) muss ihren Konkurrenten künftig Zugang zu den unternehmenseigenen Betriebszentralen gewähren. So sollen Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus Sicht der Bundesnetzagentur und des Eisenbahn-Bundesamtes bisher ergeben, ausgeräumt werden. Beide Behörden verpflichteten die Bahn am Freitag, diesen Zugang vom 1. September dieses Jahres an zu gewährleisten. Mit der Anordnung solle erreicht werden, dass die Disponenten anderer Eisenbahnunternehmen genauso schnell und detailliert über den Zugverkehr auf den Strecken informiert werden wie die Disponenten der DB-eigenen Unternehmen.

Die Bahn zeigte sich überrascht von dem Bescheid. "Es ist selbstverständlich jetzt schon so, dass alle Eisenbahn-Verkehrsunternehmen die Informationen zur gleichen Zeit erhalten", sagte ein Bahnsprecher in Frankfurt. Bereits im April 2008 habe die Bahn der Netzagentur ein "Öffnungskonzept" vorgeschlagen. Man werde den Bescheid nun eingehend prüfen.

Der Ablauf des Verkehrs auf dem Schienennetz der DB Netz AG wird von der Netzleitzentrale in Frankfurt am Main und sieben regionalen Betriebszentralen überwacht und disponiert. Dabei ist die Frankfurter Netzleitzentrale den anderen übergeordnet. Wegen Störungen und Unregelmäßigkeiten kommt es täglich zu Fahrpanabweichungen. Dann regeln die Disponenten in den Betriebszentralen, in welcher Reihenfolge die Züge verkehren. So werden etwa Überholungen von Reisezügen und längere Abstellzeiten von Güterzügen angeordnet.

Bisher sitzen in den Zentralen nur Disponenten der DB Netz AG gemeinsam mit Mitarbeitern der Bahn-eigenen Verkehrsunternehmen wie DB Regio, DB Fernverkehr und DB Schenker. Disponenten anderer Verkehrsunternehmen war die Besetzung von Arbeitsplätzen an dieser Stelle verwehrt.

Durch die bisherige Arbeitsweise hätten die Tochterunternehmen der Bahn häufig schneller und detailliertere Informationen als die Wettbewerber erhalten, heißt in der Begründung zur Entscheidung der Bundesnetzagentur. Dadurch hätten sie erhebliche Vorteile hinsichtlich der eigentlichen Pünktlichkeit und Kosten. Mit der Entscheidung werde der unzulässige Informationsvorsprung aufgehoben.

Im Bescheid des Bundesbahn-Bundesamtes heißt es, die derzeitige Situation sei mit den gesetzlichen Entflechtungsvorschriften nicht vereinbar. Mit der Entscheidung würden die informelle Schieflage und die unzulässig erhöhte Möglichkeit der Einflussnahme durch die DB- eigenen Verkehrsunternehmen beseitigt. (dpa)

 
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26.02.2010Artikelinformationen

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