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BAG informiert über Reifen-Förderung 2017

03.01.2017 16:09 Uhr
BAG informiert über Reifen-Förderung 2017
Neu ist, dass Reifen, die mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke gekennzeichnet sind, im Rahmen der Maßnahme 1.3 auch auf der Antriebsachse gefördert werden können
© Foto: Picture Alliance/Picturedesk/Robert Kalb

Geld für die Reifen-Anschaffung: Das Bundesamt für Güterverkehr hat zur neuen Förderperiode im Maßnahmenkatalog des De-Minimis-Programms einige Änderungen vorgenommen.

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Köln. In Bezug auf das De-Minimis-Programm hat das Bundesamt für Güterverkehr kurz vor dem Antragsbeginn der Förderperiode 2017 (9. Januar 2017) über die Zuschüsse für Reifen informiert. Grundsätzlich förderfähig sind demnach:

- neue, gebrauchte und runderneuerte Winterreifen (Winter-/Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol) nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges

- sowie lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen (mit schwarzer Schallwelle und/oder gemäß Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) in neuem oder gebrauchtem Zustand nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges.

Allerdings bezuschusst das BAG Winter-/Ganzjahresreifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung nicht auf der Antriebsachse. Runderneuerte Winter-/Ganzjahresreifen sind mittlerweile nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges auf der Antriebsachse förderfähig, wenn diese mit dem Bergpiktogramm und der Schneeflocke versehen sind. Runderneuerte Sommerreifen werden nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges sowohl auf der Antriebs- als auch auf der Nichtantriebsachse gefördert. Nach dieser Kategorie bezuschusste runderneuerte Pneus müssen nicht die Vorgaben hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand erfüllen, die für neue und gebrauchte gelten. (ag)

Die Regeln für die Reifen-Förderung 2017 hat das BAG hier veranschaulicht.

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