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Arbeitszeitregeln für selbstständige LKW-Fahrer in der Schwebe

30.09.2009 17:16 Uhr
Arbeitszeitregeln für selbstständige LKW-Fahrer in der Schwebe
Niederlage für Sozialisten, Grüne und Linke im Streit um die neue Arbeitszeit-Richtlinie
© Foto: EU/Bartl

Streit um neue Arbeitszeitrichtlinie geht in nächste Runde: Nach Abstimmungsniederlage dürfen selbstständige Fahrer wieder hoffen ohne Limit zu arbeiten

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Brüssel. Weiterhin keine Klarheit bei der Arbeitszeit für selbstständige Berufskraftfahrer. Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments (EP) hat sich mit der knappen Mehrheit von 25 Ja- gegen 24 Neinstimmen dafür ausgesprochen, den Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 für Berufskraftfahrer im Kern beizubehalten. Damit stimmte der für dieses Dossier federführende EP-Ausschuss gegen das Votum des Vorgänger-Parlaments. Die Parlamentarier er hatten noch kurz vor der Europawahl in erster Lesung von der Kommission gefordert, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und auch die selbstständigen Fahrer in den Geltungsbereich der Vorschriften einzubeziehen. Die EU-Kommission hatte dies nur für die Scheinselbstständigen vorgeschlagen. Das will auch die stärkste EP-Fraktion der Christdemokraten, während die Sozialisten, die Grünen und die Linken auch für die Einbindung der Fahrer mit Dienstleistungen auf eigene Rechnung plädieren. So kritisierte der Vize-Fraktionschef der Sozialisten, Stephen Hughes, das jetzige Abstimmungsergebnis im Ausschuss als „Lizenz zum Töten“. Die Freiberufler aus dem EU-Arbeitszeitrecht auszuschließen, bedeute „mehr Tote und Verletzte auf Europas Straßen“, rügte der britische EU-Abgeordnete. Ursprünglich wollte der Ausschuss schon am 2. September über die Gesetzesvorlage abstimmen. Weil es aber zur heiklen Frage der Ausgrenzung der Selbstständigen eine äußerst kontroverse Diskussion gab, war die Abstimmung verschoben worden. Die vom jetzigen Ausschuss befürwortete Befreiung der selbstständigen LKW- und Buslenker von den EU-Auflagen widerspricht der seit dem 23. März 2009 geltenden Bestimmung, wonach sie die Einheitsregeln befolgen müssen. (dw)

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