Einen entsprechenden Beschluss fasste das Bundeskabinett am 02. Juli. Mit einem umfassenden Maßnahmen- und Gesetzgebungspaket wird die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf eine neue Grundlage gestellt. Schwarzarbeit wird künftig als Straftat verfolgt. Die Verfolgungszuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit wird von der Bundesanstalt für Arbeit auf den Zoll übertragen. Hierzu wird die personelle Ausstattung sukzessive auf 5000 Arbeitskräfte verdoppelt. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gehen regelmäßig Hand in Hand. Deshalb wird auch die Zusammenarbeit mit den für die Steuerfahndung zuständigen Länderfinanzbehörden ausgebaut werden. Dabei wird der Zoll auch Aufgaben aus der Steuerkontrolle übernehmen. Durch ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht massive Strafandrohungen für Schwarzarbeiter, Auftraggeber und alle, die Schwarzarbeit begünstigen, geschaffen.
Zoll gegen Schwarzarbeiter
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit als Form der Wirtschaftskriminalität wird künftig durch den Zoll erfolgen.