Verstoß gegen Lkw-Ruhezeiten noch einige Wochen ohne Bußgeld

11.04.2007 16:50 Uhr

Verstöße gegen die jetzt in Kraft getretenen neuen Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und Lastwagenfahrer können vorerst noch nicht mit Bußgeldern geahndet werden.

Berlin. Das dazu nötige Fahrpersonalgesetz solle nun unter Hochdruck fertig gestellt werden und möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten, erfuhr dpa am Mittwoch aus Regierungskreisen. Wer zu lange am Steuer sitze und erwischt werde, müsse aber weiterhin damit rechnen, dass ihm die Weiterfahrt zunächst untersagt werde. Im zuständigen Verkehrsministerium hieß es lediglich, am Gesetz werde gearbeitet. EU-Regelungen müssen in nationales Recht übernommen werden, bevor sie in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten. Mit den längeren Ruhezeiten und der Harmonisierung der EU-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2006 sollten die Arbeitsbedingungen für die Fahrer und die Verkehrssicherheit verbessert werden. So werde unter anderem die Mindestruhezeit von acht auf neun Stunden täglich erhöht.

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