Bonn. Nachdem die Deutsche Post den Namen „Post“ lange Zeit allein für sich beanspruchte, dürfen sich nun auch andere Firmen mit ihm schmücken. Dies sei jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden worden, teilte der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BDKEP) heute mit. Das Gericht habe nach jahrelangem Ringen der Berufungsklage eines Briefdienstes auf Beibehaltung des Namens Regional Post gegen die Klage der Deutschen Post Recht gegeben. Das Gericht habe entschieden, dass der Markeneintrag „Post“ nicht auch soweit Geltung beanspruchen könne, dass die Benutzung zusammengesetzter Wort/Bild-Marken wie im Fall RegioPost und Regional Post von der Deutschen Post untersagt werden könne. Dieses Urteil sei auf Grund eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtsverbindlich. Es habe somit Bedeutung für alle anderen Verfahren, in denen die Deutsche Post in ähnlicher Weise versuche, die Benutzung von „Post“ in Firmennamen zu untersagen. (dpa/tbu)
Urteil: Jede Firma kann sich im Namen als „Post“ bezeichnen
OLG Köln entscheidet in Berufungsklage gegen die Deutsche Post