Umsetzung der neuen Palettentauschregeln ohne Handel

14.01.2005 16:11 Uhr

Die im Oktober von den Verlader- und Logistikverbänden ausgehandelten neuen Tauschregeln für Paletten sollen nun umgesetzt werden. Jedoch haben die Gremien der Handelsverbände HDE und BGA der Vereinbarung nicht zugestimmt.

Berlin. Mit Ausnahme des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und des Bundesverbandes für Groß- und Außenhandel (BGA) haben sich alle maßgeblichen Verbände unter der Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf einheitliche Palettenregeln geeinigt und wollen diese in die Praxis umsetzen. Das ist aus den beteiligten Verbänden zu hören. Jedoch sei für eine Verbändeempfehlung noch die Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen erforderlich, die im April oder Mai 2005 erfolgen soll. Die Verbandsvertreter haben sich auf einen Text geeinigt, in dem erstmals die Rechte und Pflichten der Versender, Frachtführer und Empfänger beim Palettentausch klar und ausgewogen geregelt werden – und zwar für den regionalen Versand (Bonner Palettentausch) und bundesweiten Versand von palettisierter Ware (Kölner Palettentausch). Beteiligt haben sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Werkverkehr und Verlader (BWV), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).

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