Brüssel. Die in der UIRR zusammengeschlossenen europäischen Kombioperateure begrüßen die Schritte zur weiteren Liberalisierung des Eisenbahngüterverkehrs. In einer Pressemitteilung mahnt der Verband jedoch an, dass die rechtlichen Regelungen des zum 15. März 2003 in Kraft getretenen Eisenbahnpakets in der Praxis auch umgesetzt werden müssen. So verweist der Verband darauf, dass das gesamte Netz in der EU zwar bereits seit dem 1. Januar 1993 für den Betrieb im Kombinierten Verkehr (KV) zugänglich ist. Infolge anderer Hemmnisse und mangels Begleitmaßnahmen sei diese Verfügbarkeit jedoch in der Praxis nicht gegeben. Der Verband verlangt, dass die Erfolge der Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets an der Gütermenge gemessen werden, die auf die Schiene verlagert wird. Darüber hinaus sollte der Erfolg auch an der Zahl der neuen Marktteilnehmer, die Zugang zum Netz erhalten, abzulesen sein. Zudem fordert die UIRR, dass die EU-Verkehrsminister am 27. und 28 März die von der Europäischen Kommission im Zweiten Eisenbahnpaket gemachten Vorschläge billigen. Es handele sich dabei um Zusatzmaßnahmen, die für das "Infrastrukturpaket" unerlässlich seien, weil damit ein rechtlich und technisch integriertes Eisenbahnnetz geschaffen werden könne. (vr/cd)
UIRR begrüßt Liberalisierung im Eisenbahngüterverkehr
Verband der Kombioperateur mahnt weitere Schritte an