Transporteure zweifeln an Maut-Starttermin

08.09.2003 17:27 Uhr

Mautstart am 2. November wegen technischer Mängel der Geräte unwahrscheinlich

Berlin/Hamburg. Serienweise Ausfälle der Messgeräte machen die Einführung der Lkw-Maut am 2. November zunehmend unwahrscheinlich. Transportunternehmen nannten den Termin am Montag illusorisch oder "keineswegs machbar". Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) sagte nach einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses in Berlin, über die Betriebsbereitschaft des Systems werde Mitte Oktober ein unabhängiges Gutachten entscheiden. "Ich halte mich schlicht an die Gutachter." "Es ist ein fürchterliches Chaos", sagte der Vizepräsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, Hans Wormser, der dpa. Das Betreiberkonsortium Toll Collect sei für Reklamationen kaum erreichbar. "Meine Leute in der Werkstatt rufen da gar nicht mehr an", sagte Wormser. Der Präsident des Sächsischen Verkehrsgewerbes, Michael Lohse, ergänzte: "Mit der Ausrüstung der Mautgeräte in Lastwagen sieht es bescheiden aus. Nach dem letzten Stand der Dinge liefert Grundig zur Zeit keine Geräte aus." Stolpe wies Äußerungen aus der Wirtschaft zurück, dass wegen der Maut die Preise steigen würden. Einzelne geringe Anhebungen seien nicht auszuschließen. Für umfassende Preiserhöhungen gebe es aber keinen Grund. "Aber wir müssen aufpassen, dass die Maut nicht zu Preissteigerungen genutzt wird", sagte der Minister. Unter anderem die Post und Beiersdorf sowie Handelsverbände hatten Preiserhöhungen wegen der Lkw-Maut angekündigt. Wormser sagte, vor allem mit der Software der Bordgeräte gebe es Probleme. In seinem Unternehmen funktionierten nur 10 von 40 Geräten. Sein sächsischer Verbandskollege Lohse berichtete, selbst wenn sie funktionierten, könne es mit den Bordgeräten Probleme geben. Bei älteren Lastern könnten die Geräte außerdem die Sicht behindern. Dies könnte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. "Da müssten also noch TÜV und Dekra tätig werden", sagte Lohse. "Ich bin der Ansicht, dass der Start 2. November nicht zu halten ist." (vr/dpa)

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