München. Zwanzig Paragrafen sollen künftig für Rechts- und Haftungssicherheit zwischen Aufraggebern und Auftragnehmern sorgen. „Diese Logistik-AGB gelten für alle logistischen (Zusatz-)Leistungen, die nicht von einem Verkehrsvertrag nach Ziffer 2.1 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – soweit vereinbart – oder von einem Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag erfasst werden, jedoch vom Auftrag-
nehmer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem solchen Vertrag erbracht werden“, heißt es im Paragrafen 1 zum Anwendungsbereich.
Als Beispiel für logistische Leistungen benennen die Logistik-AGB unter anderem die Auftragsannahme, Warenprüfung, Montage oder auch Informationsmanagement. „Aufgaben, die heutzutage zwar von vielen Speditionen durchgeführt werden, ohne dass aber die Vertrags- und Haftungsfragen ausreichend geregelt sind“, sagt Professor Thomas Wieske vom Institut für Logistikrecht & Riskmanagement (ILRM) an der Hochschule Bremerhaven. Der Wissenschaftler hat die AGB zusammen mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), dem Versicherungsmakler Schunck sowie einem Arbeitskreis mit Praktikern aus der Versicherungswirtschaft, der Verladerschaft und dem Speditionsgewerbe entwickelt.
Die Logistik-AGB finden Sie in der Gesamtfassung kostenlos zum Download unter http://www.ilrm.de
Eine Konzeption zu den Versicherungsbedingungen der Schunck-Gruppe finden Sie unter http://www.schunck.de im Bereich News.
Wie die Logistik-AGB aussehen und welche Besonderheiten sie enthalten, lesen Sie in der aktuellen April-Ausgabe (04/06) von
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