Brüssel. Mit Beginn nächsten Jahres werden Geschwindigkeitsbegrenzer auch für leichte LKW und Kleinbusse zur Pflicht. Für diese in einem EU-Gesetz vom November 2002 vorgesehene Maßnahme ist jetzt der Weg endgültig frei, weil dazu die letzte Anpassung im EU-Recht vorgenommen wurde. Die neue Richtlinie 2004/11, veröffentlicht im EG-Amtsblatt L 44, erweitert die bisherigen Vorschriften. Sie regelten den Einbau der automatischen Tempobremse in Schwerlaster von mehr als 12 t und in Busse von über 10 t. Greifen werden diese Bestimmungen künftig bereits bei LKW von über 3,5 t und bei Minibussen auch unter 10 t mit mehr als acht Fahrgastsitzen. Dies gilt ab Januar 2005 zunächst nur für leichte Neuwagen. Ab 2006 aber müssen auch ältere Leichtkarossen nachgerüstet werden, die zwischen Oktober 2001 und Ende 2004 zugelassen wurden. Damit wird einheitlich für leichte und schwere Gewerbefahrzeuge ein Tempodrossler an Bord dafür sorgen, dass ein Limit von 90 km/h für LKW und von 100 km/h für Busse nicht dauerhaft überschritten wird. Nach einer Ausnahmeklausel kann jedes EU-Land bis Jahresende 2007 die bei ihm zugelassenen und im Inland verkehrenden LKW von über 3,5 t bis 7 t und Kleinbusse bis 5 t von den neuen Regeln befreien. (vr/dw)
Tempobremse für leichte LKW ab 2005
Geschwindigkeitsbegrenzer zunächst nur für Neuwagen ab 3,5 t, ab 2006 müssen ältere Leichtfahrzeuge nachgerüstet werden