Brüssel. Deutschland kann die LKW-Maut zum geplanten Zeitpunkt einführen, sagte der deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Eine aufschiebende Wirkung habe das von der EU-Kommissin eingeleitete Prüfverfahren lediglich im Hinblick auf die vorgesehene Rückerstattung von Tankrechnungen an deutschen Tankstellen. Das Mautsystem könnte nur durch ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehalten werden. "Erst wenn es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gäbe, müsste Deutschland das Mautsytem ändern,” sagte Verheugen. Er widersprach damit der Auffassung von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio. Deren Sprecher erklärte, die Kommissarin prüfe nicht nur die Tankhilfe, sondern auch die Beschwerde niederländischer Transporteure, die in den Werkstätten nicht rechtzeitig die benötigten Bordcomputer erhielten, über die das Mautsystem abgerechnet wird. Sie müssten deshalb an festen Buchungsterminals halten und Wartezeiten Kauf nehmen, die eine schnellstmögliche Belieferung verhinderten. Die Maut dürfe deshalb erst nach Abschluss des Prüfverfahrens in Kraft treten, das drei Monate dauern könne. (vr/jk)
Streit in Brüssel über deutsche LKW–Maut
EU-Kommissar Verheugen: Aufschiebende Wirkung des Prüfverfahrens nur für Beihilfe