Strafverfolgung mittels Mautdaten umstritten

02.08.2006 13:44 Uhr

Unionsvorstoß findet Unterstützer: Einsatz der LKW-Mautdaten zur Strafverfolgung begeistert Innenpolitiker und entsetzt Datenschützer

Schwerin. Der Vorstoß von Unionspolitikern zur Nutzung der LKW-Mautdaten bei der Verfolgung schwerer Straftaten stößt auch in den Reihen der SPD auf Zustimmung. Als erster Sozialdemokrat sprach sich der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm, heute dafür aus. „Bei bestimmten Verbrechen wie Sexualstraftaten oder Kapitaldelikten - also Mord und Totschlag - sollte es rechtlich möglich sein, LKW-Mautdaten zur Aufklärung der Straftaten zu nutzen“, sagte er laut einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur (dpa). Deshalb unterstütze er den Vorschlag seines bayerischen Kollegen Günther Beckstein (CSU), sagte Timm. Durch eine Änderung des Mautgesetzes seien „die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Mautdaten für Zwecke der Verbrechensbekämpfung zu schaffen“. Becksteins Vorstoß war auch vom CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sowie dem baden-württembergischen CDU-Innenminister Heribert Rech unterstützt worden. Dagegen hatte das Bundesverkehrsministerium den Vorschlag zurückgewiesen. „Wir sind unverändert der Auffassung, dass die beim Betrieb des Mautsystems erhobenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Mauterhebung verwendet werden sollten“, erklärte eine Sprecherin von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD). Das Ministerium hatte vor längerer Zeit bereits ein ähnliches Ansinnen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgeblockt. Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat sich gegen die Forderung gewandt, die Mautdaten verstärkt zur Verbrechensbekämpfung zu nutzen. Dem Gewerbe sei bei Mauteinführung versichert worden, dass die Informationen lediglich zu Abrechnungszwecken genutzt und Belange der Datenschutz strikt eingehalten würden. Bisher muss Toll Collect nach dem Autobahnmautgesetz Bilder und Daten unmittelbar nach dem Kontrollvorgang löschen, wenn das Fahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt. Bayerns Datenschutzbeauftragter Karl Michael Betzl kritisierte die Idee ebenfalls und sagte, bedauerliche Einzelfälle rechtfertigten keine „Schaffung zusätzlicher Überwachungsinfrastruktur“. Beckstein hatte erklärt: „Immer wieder gibt es Fälle von schwerster Kriminalität, bei denen es eindeutige Hinweise gibt, dass zur Tatbegehung ein Lastwagen verwendet wurde.“ Als Beispiel nannte er einen Fall vom November, als ein Parkwächter bei Schwäbisch Hall von einem Lastwagen überrollt und tödlich verletzt worden war. Der Täter entkam unerkannt über die Autobahn. (dpa/tz)

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