Sehnenscheiden-Entzündung bei PC-Arbeitern ist Berufskrankheit

04.09.2006 14:53 Uhr

Urteil: Sehnenscheidenentzündungen nach jahrelanger Computerarbeit müssen als Berufskrankheit anerkannt werden.

Göttingen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Die Richter gaben der Klage einer Beamtin statt, die 90 Prozent ihrer Dienstzeit an einem PC gearbeitet und offenbar vor allem durch die Benutzung einer Computer-Maus chronische Schmerzen bekommen hatte. Da eine andere Ursache dafür nicht erkennbar sei, sei eine Sehnenscheiden-Entzündung als Berufskrankheit anzusehen. (Aktenzeichen: 3 A 38/05)

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