Bern. Das Schweizer Parlament hat der Regierung ein Verhandlungsmandat mit der EU über eine Alpentransitbörse erteilt. Dieses äußerst umstrittene Steuerungselement ist ein Teil der neuen Güterverkehrsvorlage, die nach dieser nun erfolgten Differenzbereinigung bereit ist für die Schlussabstimmung. Damit soll nun das vom Bundesrat vorgeschlagene Verlagerungsziel umgesetzt werden können. Das würde bedeuten, dass die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, nach heutigem Stand also voraussichtlich 2019, auf 650.000 reduziert werden soll, was einer Halbierung der aktuellen Zahlen entspricht. National- und Ständerat haben zudem entschieden, dass es nicht einfach der Bundesrat allein sein könne, der eine so weitreichende Entscheidung ohne Rücksprache mit dem Parlament fälle. Und so muss die Regierung vor einer Einführung dieser Börse mit einem Gesetz vors Parlament. „Für uns bleibt das Verlagerungsziel eine Illusion“, kritisierte Michael Gehrken, Direktor des schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes Astag. „Wenn man bedenkt, dass der Binnenverkehr, zusammen mit dem Import/Export-Verkehr heute rund die Hälfte der alpenquerenden Fahrten beansprucht, kann man sich die Folgen leicht vorstellen. Das Tessin wäre schlicht und einfach von der übrigen Schweiz abgeschnitten, da die EU-Fahrzeuge gemäss Verkehrsabkommen Vorrang hätten, und so etwas kann man ja kaum ernsthaft in Erwägung ziehen, weshalb wir eine Sonderregelung für Binnen-, Import- und Exportverkehr fordern und haben müssen“, so Gehrken. Unterstützung erhält der Verband etwa vom Verein „Alpen-Initiative“, wie deren Geschäftsführer Alf Arnold in einem Schreiben an den Astag festhält. (hrk)
Schweiz verhandelt über Alpentransitbörse
Parlament genehmigt Verhandlungen mit der Europäischen Union / Ziele bleiben in der Transportbranche umstritten