Bonn. Im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 73, Seite 3711 vom 28.12.2004 wurde die "Dritte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen" vom 17. Dezember 2004 verkündet und ist am Tag darauf, d.h. am 29.12.2004 in Kraft getreten. Diese Artikel-Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/36/EG über ortsbewegliche Druckgeräte und enthält in ihrem Artikel 1die "Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV)". Diese Verordnung ist anzuwenden auf das Inverkehrbringen von neuen ortsbeweglichen Druckgeräten, die Neubewertung der Konformität vorhandener ortsbeweglicher Druckgeräte, die wiederkehrende Prüfung dieser ortsbeweglichen Druckgeräte sowie deren wiederholte Inbetriebnahme und deren Verwendung für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen. In Artikel 2 der Verordnung wird die "Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter" geändert und in Artikel 3, last not least, der § 6 der GGVSE hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Prüfungen der Druckgeräte. (gg)
Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte in Kraft
Die Umsetzung einer Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte ist in den letzten Tagen des Jahres 2004 in Kraft getreten