München. Die Bundesregierung zieht in Erwägung, Transporte von Ausländern im Inland – die so genannte Kabotage – gesetzlich einzuschränken. Möglich macht dies die EU-Verordnung 3118/93, in der den Mitgliedsstaaten die Zulassung einer zeitweiligen Kabotage eingeräumt wird. Der Begriff „zeitweilig“ ist jedoch bislang nicht eindeutig definiert. Daher haben laut Bundesverkehrsministerium bereits Österreich, Frankreich, Griechenland und Italien Regelungen erlassen, die ausländischen Unternehmen die Kabotage erschweren. Nun bereitet auch das Bundesverkehrsministerium eine eigenständige, nationale Regelung vor, sagte ein Sprecher gegenüber der VerkehrsRundschau. Dazu sind die Länder und die Verbandes des Transportgewerbes gebeten worden, sich zu folgenden Überlegungen zu äußern: zeitliche Beschränkung der Kabotage auf 60 Tage im Kalenderjahr, innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums die Beschränkung der Kabotage auf höchstens 60 Tage und die Einführung eines Fahrtenbuchs zum Zwecke der Kontrolle. Auch die Anschlusskabotage wird offenbar zur Diskussion gestellt. Wie die weiteren Schritte aussehen, ist noch unklar. Das hängt nicht zuletzt von den Stellungnahmen der Länder und der Verbände ab, die bis Ende August vorliegen sollen. (cd)
Regierung will Kabotage einschränken
Bundesverkehrsministerium stimmt sich mit Ländern ab: Befristung auf 60 Tage pro Kalenderjahr vorgesehen