Das Oberlandesgericht (OLG) entschied damit im Sinne eines bereits erfolgten Beschlusses des Bundeskartellamts. Die in dem Rechtsstreit unterlegene Post will die Urteilsbegründung abwarten und einen möglichen Gang vor den Bundesgerichtshof prüfen. Das OHG untersagt der Post mit seinem Urteil nicht nur die geplante Aufstockung auf 100 Prozent der Transoflex-Anteile – auch von ihrer bisherigen Beteiligung an Transoflex in Höhe von 24,8 Prozent soll sich der Bonner Konzern trennen. Das Kartellamt hatte dem Einstieg im Juli 1997 zunächst nur unter strengen Auflagen zugestimmt. Die Behörde untersagte dann im November 2001 die Komplettübernahme – und nachträglich auch den Anteilserwerb – wegen der Entstehung oder Verstärkung einer Markt beherrschenden Stellung für die Post bei Geschäftskunden- und Versandhandelspaketen. Daraufhin legten die Post und Transoflex beim OLG Düsseldorf Beschwerde ein, die jetzt zurückgewiesen wurde.
Post darf Transoflex nicht übernehmen
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht untersagte mit seinem gestrigen Urteil die Übernahme des Weinheimer Paketexpressdienstes Transoflex durch die Deutsche Post AG.