Ein Pkw-Fahrer war bei einem Autobahnunfall verletzt und sein Wagen erheblich beschädigt worden. Der Beklagte hatte einen, wie sich später herausstellen sollte, nicht versicherten Aufliegertieflader gesteuert und den Unfall verursacht. Der Lkw war von der rechten Fahrspur nach links gezogen worden und der nachfolgende Pkw-Fahrer war bei einem deshalb nötigen Ausweichmanöver ins Schleudern gebracht worden. Der klagende Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahr-zeugunfällen hatte den Schaden über seine Versicherung reguliert und sich die gegen den beklagten Fahrer bestehenden Ansprüche des Unfallopfers abtreten lassen. Mit Erfolg wurde der Lkw-Fahrer vor Gericht zur Kasse gebeten, denn seine Gegenargumente zogen nicht. So spielte es keine Rolle, dass der Brummifahrer keine Ahnung von dem nicht bestehenden Versicherungsschutz hatte und ihm dabei noch nicht einmal grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden konnte. Auch der Einwand, der Landkreis wäre doch verpflichtet gewesen, den nicht versicherten Transporter aus dem Verkehr zu ziehen, half nicht. Selbst wenn eine Amtspflichtverletzung bejaht werden kann, kann dies nicht den Fahrer entlasten. Oberlandesgericht Braunschweig 9. April 2001 Aktenzeichen: 6 U 22/00
OLG Braunschweig:Fahrer haftet für unversicherten Transporter
Lkw-Fahrer verursacht Unfall mit nicht versichertem Aufliegertieflader