NRW: Tarifvereinbarung über Fahrerarbeitszeit beschlossen

04.05.2005 14:47 Uhr

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaft einigen sich in Nordrhein-Westfalen, unter bestimmten Voraussetzungen Wartezeiten als Bereitschaftszeit zu werten

Düsseldorf. Die Arbeitgeberverbände des Verkehrsgewerbes in Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Verdi NRW haben laut einer Mitteilung des Verbandes Güterkraftverkehr und Logistik Nordrhein (VGL) eine monatelange Tarifauseinandersetzung durch den Abschluss mehrerer Tarifverträge beendet. Es hat sich um keine übliche Lohn- und Gehaltstarifrunde gehandelt. Die Arbeitgeberseite wollte keinen Tarifabschluss, der nicht die Möglichkeiten für die Verlängerung von Fahrerarbeitszeit im bisherigen Rahmen gewährleistete, die Gewerkschaft wollte in den Verhandlungen dieses Thema ausklammern und trotzdem einen Tarifabschluss. Es wird nun eine Regelung über die Arbeitszeit der Kraftfahrer eingeführt, die die Möglichkeit bietet, Wartezeiten unter bestimmten Voraussetzungen (wenn der Fahrer sich in dieser Zeit im Fahrzeug oder anderweitig erholen kann) als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten als Anwesenheits- und Wartezeiten werden mit 100 Prozent des tariflichen Stundenlohns vergütet, Bereitschaftszeiten als Kabinen- und Beifahrerzeiten mit 70 Prozent, Zeiten auf der Fähre oder dem Zug werden nicht vergütet. Die Kraftfahrer erhalten ab dem 1. April 2005 einen monatlichen Pauschalbetrag von 30 Euro brutto bis zum Inkrafttreten der Fahrerarbeitszeitregelung, spätestens zum 1. Januar 2006. Mit dem Inkrafttreten der Fahrerarbeitszeitregelung werden die bisherigen Löhne als Monatslöhne bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden um 1,9 Prozent erhöht. Lohn- und Gehaltstarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 30. April 2006. Neu eingeführt wurde auch eine flexible Arbeitszeitregelung über zwölf Monate, ein Nachtzuschlag für Fernfahrer von 5 € ab dem Jahr 2006. Urlaub, Spesen und Kündigungsfristen wurden der veränderten Gesetzeslage angepasst, die Freistellungstatbestände reduziert. Die Manteltarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2009. Mit diesem Tarifabschluss, so der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Bernd Andresen, wird die Fahrerarbeitszeitrichtlinie der EU entsprechend der beabsichtigten Änderung des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt und die Einsatzmöglichkeit für Güterkraftverkehrsunternehmer weiter gesichert. Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen – und das ist neu –, dass die Regelung nur für Arbeitsverhältnisse gelten, in denen der Mantel- und der Lohntarifvertrag gelten. (tbu)

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