Der Beklagte hatte zum Tanken eine ihm gut bekannte Tankstelle aufgesucht. Dieses Mal streifte er beim Anfahren an die Zapfsäule die Überdachung und beschädigte das Tankstellenwappen und den Dachrand. Die Beseitigung des Schadens kostete umgerechnet 2.300 Euro. Die Tankstellenbesitzerin wollte die Summe einklagen, der Beklagte verwies dagegen auf eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht auf Seiten der Klägerin.
Niedriges Tankstellendach
Wer eine ihm gut bekannte Tankstelle anfährt und auf einmal die Dachkontruktion anfährt, ist eventuell auf einen Domdeckel aufgefahren