Brüssel. Die EU-Kommission will nach ihren beiden im EU-Ministerrat festgefahrenen Gesetzesprojekten von 1998 und 2000 einen weniger ehrgeizigen dritten Richtlinienentwurf zu Lkw-Wochenendfahrverboten vorlegen. Damit sollen keine harmonisierten Verbotszeiten, sondern nur Grundsätze fixiert werden, war aus Kommissionskreisen zu erfahren. Der noch in Arbeit befindliche Textentwurf beschränkt sich darauf, die EU-Staaten bei der Festlegung ihrer Fahrsperren für Lkw von mehr als 3,5 t auf die Prinzipien der "Verhältnismäßigkeit" und "Nichtdiskriminierung" zu verpflichten. Verbote sollten nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, der öffentlichen Ordnung und aus sozialen oder ökologischen Erwägungen erlassen werden. Diese Absicht widerspricht den Ambitionen des Europäischen Parlaments. Es hatte Anfang Juli 2002 in erster Lesung mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die jetzige Gesetzesvorlage zu EU-einheitlichen Verboten ab 1.7.2005 anzuwenden. (vr/dw)
Neues EU-Projekt zu Lkw-Fahrverboten in Arbeit
Statt Harmonisierung sollen nur noch Grundsätze für Fahrverbote festgelegt werden